Scheidung einfach gestalten
Wenn Sie die Trennung vollzogen haben und die Scheidung anstreben, treten zahlreiche Fragen auf:
- Wann kann ich den Scheidungsantrag einreichen?
- Was wird im Scheidungsverfahren geregelt?
- Wieviel kostet die Scheidung?
- Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
- Kann die Ehescheidung verhindert werden? (3-Jahresfrist)
- Wie lässt sich die Scheidung einfach gestalten?
Wann kann ich den Scheidungsantrag einreichen?
Erst, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Das ergibt sich aus § 1565 Abs. 2 BGB. Die Trennung nach Deutschem Recht ist eine Trennung von Tisch und Bett. Jeder schläft in einem eigenen Zimmer, kauft für sich ein, nimmt die Mahlzeiten allein ein, außer bei minderjährigen Kindern im Haushalt, wäscht seine Wäsche und reinigt seinen Bereich. Beweisen kann man eine Trennung am Einfachsten, wenn ein Ehepartner ausgezogen ist.
Was wird im Scheidungsverfahren geregelt?
Im Scheidungsverfahren geht es ausschließlich um die Scheidung und den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich).
Das kann sich ändern, wenn ein Ehegatte weitere Anträge stellt, etwa zum Zugewinnausgleich
und zum Ehegattenunterhalt ab Rechtskraft der Scheidung. Diese Folgesachen werden dann vom Gericht vorrangig betrieben, wodurch sich die Scheidung um Jahre verzögern kann.
Wieviel kostet die Scheidung?
Eine Scheidung kostet bei einem Nettoeinkommen der Eheleute von 3500 € rund 2600 €, bei einem Nettoeinkommen von 8000 € rund 3500 €. Diese Kosten erhöhen sich, wenn im Versorgungsausgleich viele Anrechte auszugleichen sind und bei ehelichem Vermögen, das den Freibetrag von 60.000 € übersteigt.
Deutlich teurer wird die Scheidung, wenn das Scheidungsverfahren mit dem Zugewinnausgleich und dem Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung belastet wird.
Deshalb sollten sich die Eheleute darüber außergerichtlich einigen.
Dauer des Scheidungsverfahrens
Das Scheidungsverfahren dauert in der Regel ein Jahr, wobei die Versorgungsträger ca. 6-9 Monate für ihre Auskünfte benötigen. Wenn der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen ist, dauert es nur ca. 3 Monate.
Demgegenüber kann ein Scheidungsverfahren mehrere Jahre dauern, wenn das Gericht über den Zugewinnausgleich und den Ehegattenunterhalt entscheiden muss.
Kann die Ehescheidung verhindert werden? (3-Jahresfrist)
Wenn ein Ehegatte nicht mehr an der Ehe festhalten will, kommt es nicht darauf an, ob der andere die Ehe fortsetzen will. Er muss auch keine 3-Jahresfrist einhalten. Denn diese Frist gilt nur für das Gericht, dass nach 3 Jahren Trennung davon absehen kann, die Eheleute zum Scheitern der Ehe anzuhören (vgl. § 1566 BGB).
Scheidung einfach gestalten
Kommen Sie ins Gespräch, um alles zu regeln, was mit der Trennung und der Scheidung zusammenhängt. Hilfreich ist eine professioneller Begleitung, denn häufig verhindert der Trennungskonflikt eine sachliche Verständigung.
Wenn es Ihnen eine einvernehmliche Regelung gelingt, wäre sie notariell zu beurkunden. Dann muss nur noch das Scheidungsverfahren durchgeführt werden.