Scheidungsmediation – Selber entscheiden
In der Trennung sind die Eheleute selten in der Lage, Unterhalt, Vermögen und Kindesumgang einvernehmlich zu regeln. Weil die Nerven blank liegen, kann es schnell zum Streit kommen, oft aus nichtigem Anlass. Deshalb benötigen die Eheleute Unterstützung, etwa durch eine Scheidungsmediation.
Anstatt wegen jeder Streitigkeit einen Prozess vom Zaun zu brechen, können Sie einen kostengünstigen und nervenschonenden Weg beschreiten, der den Konflikt von der Wurzel her auflöst.
Befürchtungen, in der Mediation unterlegen zu sein, etwa in sprachlicher oder argumentativer Hinsicht, sind unbegründet. Denn in der Mediation geht es vernünftige, pragmatische Lösungen, mit denen beide Seiten gut leben können und nicht um einen Wettbewerb, wer besser argumentieren kann.
Was ist nötig für eine Scheidungsmediation?
Für eine erfolgreiche Scheidungsmediation kommt es auf den richtigen Mediator und die richtige Mediationsmethode an. Als Mediator bietet sich ein Scheidungsanwalt an, der im Familienrecht spezialisiert ist bzw. die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Familienrecht“ erworben hat.
Begleitung und Beratung in der Scheidungsmediation
Durch seine Doppelqualifikation als Mediator und als Scheidungsanwalt kann der Scheidungsmediator die Konfliktparteien befähigen, ihren Konflikt eigenverantwortlich selbst zu regeln. Er ist in der Lage, beratend zu begleiten, etwa über Rechte und Pflichten bei Trennung und Scheidung aufzuklären, wie ein Scheidungsverfahren abläuft, was beim Unterhalt, beim Vermögen und Zugewinn zu beachten ist, wie ein Ehevertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung gestaltet werden können.
Wie sieht die Scheidungsmediation konkret aus?
Ehepartner, die bereits getrennt leben oder die Trennung beabsichtigen, nehmen Kontakt mit dem Scheidungsmediator auf. Je nach Sachlage zieht der Mediator einen weiteren Mediator hinzu, den sogenannten Co-Mediator. Die Mediatoren erschaffen durch ihre Präsenz, Empathie und Allparteilichkeit einen Raum, in dem die Eheleute eigenverantwortlich und frei die Themen besprechen können, die ihnen auf dem Herzen liegen. Das sind einmal inhaltliche Fragen der gewünschten Regelungen. Aber es geht auch um die gegenseitige Wertschätzung, um Anerkennung für die in der Ehe erbrachten Leistungen, um erlittene Verletzungen und um die aktuellen Bedürfnisse.
Wie funktioniert Scheidungsmediation?
Durch die Präsenz der Mediatoren wird ein Raum geschaffen, in dem die Eheleute ihre Ressourcen zur eigenverantwortlichen Regelung des Konfliktes entdecken und wiederbeleben können. Dadurch, dass die Mediatoren zuhören und Wertschätzung aufbringen, kann sich dass auch auf die Konfliktparteien übertragen. Deshalb kommen nach und nach in der Lage, ihren Konflikt selbst zu regeln und entsprechenden Vereinbarungen selbst aufzusetzen oder durch den Scheidungsanwalt aufsetzen zu lassen.
Lösungsorientierte Mediation und vorprogrammierte Schwierigkeiten
Um möglichst rasch in wenigen Sitzungen zum Ziel zu kommen, ist neben der Persönlichkeit des Mediators die angewandte Methode der Mediation bedeutsam.
In Deutschland wird in den meisten Fällen die herkömmliche, lösungsorientierte Mediationsmethode angewandt, die vor allem auf die Regelung der Sachthemen fokussiert ist. Das führt häufig zu einem Erfolgsdruck für Mediator und Konfliktparteien mit der Folge, dass die Mediation ausufern kann. Man beißt sich womöglich an Teilproblemen fest, die man unbedingt regeln will. Dadurch kann der Blick auf den Gesamtzusammenhang verlorengehen, so dass eine wirkliche, tiefgreifende Konfliktlösung nicht stattfinden kann.
Transformative Mediation
Dem gegenüber setzt die transformative Mediation, in den USA entwickelt, aber in Deutschland noch nicht sehr weit verbreitet, am Kern des Konfliktes an. Das sind in der Regel mangelnde gegenseitige Akzeptanz, mangelndes Vertrauen und mangelnde Wertschätzung der Konfliktpartner. Bevor auf diesen Feldern keine Verbesserung erzielt wird, kann es auch keine einvernehmliche Lösung bei der Vermögensauseinandersetzung, beim Zugewinn, beim Unterhalt und beim Umgang und Sorgerecht für die Kinder geben.
Beispiel für den Ablauf einer Transformativen Scheidungsmediation
Ein bis zwei Sitzungen á 2-3 Stunden genügen in der Regel, um zu einer eigenständigen Lösung des Konflikts zu kommen.
1. Mediationssitzung – Anfangsphase
Die Ehefrau drängt vor allem darauf, rasch eine sachliche Lösung zu finden und möchte in diesem Zusammenhang vom Scheidungsmediator in rechtlicher Hinsicht „beraten“ werden. Der Ehemann möchte demgegenüber erst einmal über die Befindlichkeiten sprechen, die dem Konflikt zugrunde liegen. Er fühlt sich verletzt, weil die Ehefrau ihre Anwältin auf ihn gehetzt und ein Gerichtsverfahren vom Zaun gebrochen hat, ohne vorher mit ihm zu sprechen. Sie möchte darüber sprechen, warum er keine Auskunft erteilt hat und am Verkauf eines gemeinsamen Grundstücks nicht mitwirkt. Sie möchte sich auf die Bedürfnisse des Ehemannes nicht einlassen.
1. Mediationssitzung – Endphase
Weil die Stimmung geladen ist, kommt es zu einem emotional geführten Wortwechsel. Dadurch erkennt der Ehemann im Gespräch die Ängste und Bedürfnisse der Ehefrau. Schließlich bietet er an, sich auf die von ihr gewünschte, sachliche Ebene einzulassen, Auskunft zu erteilen und am Verkauf mitzuwirken. Allein dieses Entgegenkommen ohne Vorbedingungen führt zu einer Entspannung des Konfliktes und zu einer gelasseneren Haltung auf beiden Seiten. Am Ende des Mediationsgesprächs sind die Parteien sichtlich gelöst und haben wieder Hoffnung, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
2. Mediationssitzung
Hier lässt sich die Ehefrau auf die Themen des Ehemannes ein und „pfeift“ ihre Anwältin zurück. Die Ehefrau begibt sich auf die Befindlichkeitsebene. Es kommt zu einem fruchtbaren Austausch. Danach sind die Eheleute in der Lage, ihre Vermögensteilung und den Unterhalt selbst zu regeln.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Am besten beauftragen die Eheleute einen Scheidungsmediator, der gleichzeitig Scheidungsanwalt ist. Denn er kann eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen, die ihren Bedürfnissen entspricht.
Einvernehmliche Scheidung nach drei Monaten
Anschließend beauftragt ein Ehepartner den Scheidungsmediator und Scheidungsanwalt mit der Scheidung. Der andere Ehepartner stimmt zu. Jetzt ist ein Scheidungstermin innerhalb von drei Monaten ist möglich, da die Parteien eine außergerichtliche Lösung zum Versorgungsausgleich, zum Zugewinn, zur Vermögensteilung und zum Unterhalt getroffen haben.
Kostenersparnis und Klimaverbesserung
Wenn durch die Mediation die sogenannten Folgesachen der Scheidung geregelt sind, fallen nur noch Kosten für die reine Scheidung an. Letztlich haben sich die Parteien die erheblichen Kosten einer streitigen Vermögensauseinandersetzung und endloser Unterhaltsprozesse gespart. Außerdem war das Ganze nervenschonend, entlastete die Kinder und verbesserte nachhaltig die Beziehung der getrennt lebenden Eltern. Deshalb sind die Konfliktpartner jetzt in der Lage, gemeinsam an den Geburtstagen der Kinder, an Elternabenden und Schulfesten, später an der Verlobung und Hochzeit ihrer Kinder teilzunehmen, ohne das es zu Spannungen kommt.
Kosten der Scheidungsmediation
Die Kosten der Mediation hängen vom Einkommen und Vermögen der Parteien und vom Gegenstand des Konfliktes ab und sind individuell mit dem Scheidungsmediator zu verhandeln. Sie liegen in der Regel bei 250,00 € netto/h. Bei beengten Einkommensverhältnissen können niedrigere Stundensätze vereinbart werden.
Siehe auch: Mediation – Die Alternative zum Streiten