Unterhaltsberechnung beim Wechselmodell – OLG Dresden 29.10.2015
Themen: Unterhalt
Die Unterhaltsberechnung ist beim Wechselmodell bislang umstritten. Das hat vor allem Auswirkungen bei hohem Einkommensgefälle bei den Eltern. Das OLG Dresden entschied sich am 29.10.2015 für eine komplizierte und ungerechte Lösung. Danach muss der betroffene Vater bei hälftiger Betreuung der beiden Kinder mehr Geld aufwenden, als wenn die Kinder hauptsächlich von der Mutter betreut würden.
Anm. Maes zu OLG Dresden, Beschluss vom 29.10.2015, Az.: 20 UF 851/15 in Juris Praxis Report Familien- und Erbrecht 10/2016 vom 10.5.2016
Diese Berechnung vom BGH am 11.1.2017 bestätigt. Siehe auch den Beitrag Kindesunterhalt im Wechselmodell (Doppelresidenzmodell).