Wechselmodell bei Gerichten unbeliebt
Themen: Kinder
Das Wechselmodell ist nicht nur beim Bundesgerichtshof, sondern auch bei Familien Gerichten und Senaten der für Familienrecht zuständigen Oberlandesgerichte unbeliebt. So soll ein hochstreitiges Elternverhältnis per se gegen das Wechselmodell sprechen. Bei näherer Betrachtung erweist sich diese Auffassung als realitätsfern.