BGH – Wechselmodell darf angeordnet werden
Themen: Kinder
Mit Beschluss vom 1.2.2017, Az. XII ZB 601/15 stellte der BGH klar, die Anordnung eines Wechselmodells ist im Umgangsverfahren möglich. Bislang war diese Frage unter den Oberlandesgerichten umstritten. Die Mehrheit der Gerichte war dagegen und zwang die Eltern, Anträge zum Sorgerecht zu stellen.