BGH – Wechselmodell darf angeordnet werden
Themen: Kinder
Mit Beschluss vom 1.2.2017, Az. XII ZB 601/15 stellte der BGH klar: Ein Wechselmodell darf im Umgangsverfahren angeordnet werde. Bislang war diese Frage unter den Oberlandesgerichten umstritten. Die Mehrheit der Gerichte war dagegen und zwang die Eltern, Anträge zum Sorgerecht zu stellen.