Umgangsausschluss kann Menschenrechtsverletzung sein
Das Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern ist nicht nur durch Art. 6 Grundgesetz geschützt, sondern auch durch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Deshalb kann ein Umgangsausschluss eine Menschenrechtsverletzung sein.
Anm. Maes zu EGMR in Juris Praxisreport Familienrecht vom 28.5.2024