Voraussetzungen für Rückforderung von schwiegerelterlichen Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe
Themen: Vermögen
Schwiegereltern können seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 03.02.2010, Az XII ZR 189/06 Zuwendungen an ihr Schrwiegerkind zurückverlangen, wenn die Ehe scheitert. Allerdings sind dazu einige Hürden zu überwinden, wie die nachfolgende Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt.
Anm. Maes zu OLG Saarbrücken Urteil vom 21.11.2013 – 2 U 47/13 in Praxisreport Familien- und Erbrecht 4/2014 v. 18.2.2014