Zugewinnausgleich – Grundwissen
Themen: Vermögen
Auch, wenn die Eheleute bei ihrer Heirat keine notarielle Gütertrennung vereinbaren, hat jeder von ihnen während der Ehe jeder sein eigenes Vermögen, genau wie bei wie bei einer Gütertrennung. Der Unterschied wird erst bei der Scheidung oder bei Tod eines Ehegatten deutlich. Dann ist nämlich ein Zugewinnausgleich herbeizuführen. Das Zugewinnausgleich – Grundwissen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Vermögensausgleich korrekt von statten geht.