Kindesunterhalt im Wechselmodell (Doppelresidenzmodell)
Themen: Unterhalt
Die aktuelle Grundsatzentscheidung des BGH zum Kindesunterhalt im Wechselmodell vom 11.1.2017 lässt den Schnee nicht schmelzen und bringt den betroffenen Eltern Steine statt Brot. Sie behindert nachhaltig die aktuell von vielen Eltern gewählte wechselseitige Betreuung ihrer Kinder.
Anmerkung Maes zu BGH, Beschluss vom 11.1.2017, Az. XII ZB 565/15 in Juris Praxisreport Familienrecht 10/2017 vom 23.05.2017