Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils – OLG Hamburg 17.12.2015
Themen: Kinder
Immer häufiger ordnen die Familiengerichte das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils im Umgangsverfahren an, wenn es dem Wohl der Kinder entspricht . Allerdings lehnen das die meisten Gerichte bislang mit dem Argument ab, das Wechselmodell sei gesetzlich nicht geregelt. Die betroffenen Eltern bekommen dann Steine statt Brot.
Anm. Maes zu OLG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2015, Az. 2 UF 106/14 in Juris Praxis Report Familien- und Erbrecht 9/2016 vom 26.4.2016
Die gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells wurde inzwischen vom BGH bestätigt! BGH, Beschluss vom 2.1.2017, Az. XII ZB 601/15)