Kindergeld beim Wechselmodell
Themen: Kinder
Wenn sie die Kinder hälftig im Wechselmodell betreuen, teilen sich die Eltern in der Regel das Kindergeld. Der BGH sieht das im Beschluss vom 20.4.2016 anders: Er läßt beim Kindergeldbezieher 3/4 und spricht dem anderen nur 1/4 zu. Die komplizierte Begründung kann über die augenscheinliche Ungerechtigkeit nicht hinwegtäuschen.
Anm. Maes zu BGH, Beschluss vom 20.4.2016, Az. XII ZB 45/15 in Juris Praxis Report Familien- und Erbrecht 16/2016 vom 2.8.2016