Zugewinnausgleich – Beweis des Anfangsvermögens
Themen: Vermögen
Beim Zugewinnausgleich ist der Beweis des Anfangsvermögens trotz der gesetzlichen Beweiserleichterungen seit September 2009 immer noch ein großes Hindernis, auch verschwundenes Vermögen auszugleichen. Daher ist die vorliegende Entscheidung immer noch aktuell.
Anm. Maes zu BGH, Urteil vom 20.7.2005 – XII ZR 301/02, in jurisPR-FamR 23/2005 vom 15.11.2005