Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang
Viele Eltern teilen sich heute die Betreuung der Kinder, sei es paritätisch (50:50) oder in einem anderen Verhältnis. Die Fachleute sprechen dann vom Wechselmodell bzw. Doppelresidenzmodell oder von einem erweiterten Umgang. Bis heute sind derartige Betreuungsmodelle gesetzlich nicht geregelt.