10Nov.2015
Themen: Unterhalt
Anm. Maes zu OLG Brandenburg vom 11.02.2015, Az. 13 UF 250/14 in Juris Praxisreport Familien- und Erbrecht 23/2015 vom 10.11.2015
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung soll dem Schuldnerschutz dienen
Wenn man zu unberechtigten Unterhaltszahlungen verurteilt wurde und dagegen Beschwerde einlegt, kann man nach § 120 Abs. 2 FamFG die Einstellung der Zwangsvollstreckung von unberechtigtem Unterhalt beantragen. Das OLG Brandenburg hat die Latte allerdings sehr hoch gehängt. Noch gibt es keine einheitliche Linie in der Rechtsprechung.