Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle
Themen: Familie
Bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen erlaubt der BGH die Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle. Das wurde ab 2022 mit nunmehr 15 Einkommensgruppen umgesetzt. Außerdem weitete der BGH das Auskunftsrecht des Kindes aus. Anm. Maes zu BGH, Beschluss vom 16.09.2020 – XII ZB 499/19 in Juris Praxisreport Familienrecht 1/2021 vom 12.1.2021