Scheidung – schnell und unkompliziert
Bei kurzer Ehe, Doppelverdiener Ehe und kinderloser Ehe ist eine Scheidung schnell und unkompliziert. Nicht die Online Scheidung, sondern eine intelligente Gestaltung des Scheidungsverfahrens führt zu einer Beschleunigung der Scheidung.
In diesen Fällen hat sich noch keine nennenswerte wirtschaftliche Verflechtung entwickelt. Das heißt, es hat sich noch kein Ungleichgewicht beim Einkommen, bei der Vermögensbildung und bei der Altersvorsorge eingestellt. Aber selbst bei langer Ehe mit Hausfrauentätigkeit und Kindererziehung ist eine schnelle Scheidung möglich.
Beschleunigung des Scheidungsverfahrens
Eine Scheidung in drei Monaten ist ohne weiteres möglich, wenn gewisse Vorkehrungen getroffen sind:
Ausschluss des Versorgungsausgleichs (Rententeilung) durch notarielle Vereinbarung
Mit der Scheidung führt das Gericht den Versorgungsausgleich von Amtswegen durch. Bis alle Auskünfte der Versorgungsträger durch das Gericht eingeholt sind, vergehen ca. 6-9 Monate. Es kann auch deutlich länger dauern, wenn ausländische Versorgungsanwartschaften auszugleichen sind oder ein Ehepartner bei der Klärung der Versicherungszeiten nicht mitwirkt.
Bei einer längeren Ehe ab etwa 10 Jahren, Hausfrauentätigkeit, Kindererziehung oder Karriereknick eines Ehepartners kann der notarielle Ausschluss des Versorgungsausgleichs unwirksam sein. Dann ist eine Kompensation durch andere Regelungen erforderlich.
Kombination von Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
So können beispielsweise Zugeständnisse beim Zugewinnausgleich den Ausschluss des Versorgungsausgleichs zulässig machen. Eine exakt hälftige Aufrechnung ist nicht erforderlich. Die Vereinbarung muss nach der Rechtsprechung lediglich ausgewogen sein.
Gütertrennung durch notarielle Vereinbarung
Wenn die Eheleute das in der Ehe erworbene Vermögen einvernehmlich geteilt haben, ist es empfehlenswert, das durch notarielle Vereinbarung der Gütertrennung zu beurkunden. Dann ist eine Verzögerung des Scheidungsverfahrens nicht mehr dadurch möglich, dass ein Ehegatte die Folgesache Zugewinnausgleich anhängig macht.
Wechselseitiger notarieller Ausschluss des nachehelichen Unterhalts
In den eingangs geschilderten Fällen bietet sich die Regelung an, da ohnehin kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegeben sein dürfte. Allerdings kann auch hierüber eine gerichtliche Reglung im Rahmen der Scheidung (sogenannte Folgesache nachehelicher Unterhalt) beantragt werden, was zu einer erheblichen Verzögerung des Scheidungsverfahrens führt.
Streitigkeiten, die einer Einigung im Wege stehen
Wenn man nicht mehr miteinander reden kann, sollte vor Einschaltung des Gerichts mit Hilfe geeigneter Mediatoren versucht werden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die angestrebte Einigung sollte ausgewogen sein und den anderen nicht benachteiligen, sie muss aber nicht „gerecht“ in dem Sinne sein, dass jeder das erhält , was ihm „zusteht“. Die Ehepartner sollten hier ein Augenmaß entwickeln, das alle Interessen, auch die der Kinder im Blick hat.
Wut, Enttäuschung und Vorwürfe gegen dem anderen sind keine guten Ratgeber.
Zwischenvereinbarungen
Hier können die existenziellen Dinge wie Unterhalt, Nutzung der Ehewohnung und der Umgang mit den Kindern vorläufig geregelt werden, bis eine abschließende Regelung gefunden ist.