Scheidung mit Auslandsbezug
Scheidung bei Auslandsbezug
Selbst, wenn einer der Ehepartner Deutscher ist, führt das nicht automatisch dazu, dass er in Deutschland einen Scheidungsantrag stellen darf und deutsches Recht anwendbar ist. In den wenigen Fällen, in denen nicht ausländische Gerichte zuständig sind, liegt die internationale Zuständigkeit für die Scheidung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin. In der Regel erfolgt die Scheidung nach deutschem Recht.