Trennungsunterhalt — Grundwissen
Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB
Hier geht es um Grundwissen, um überhaupt abschätzen zu können, ob ein Anspruch besteht. Der Unterhaltsberechtigte kann Trennungsunterhalt vom anderen verlangen, sofern er bedürftig ist und der andere leistungsfähig.