28Jun2005
Darlegungs- und Beweislast beim Zugewinnausgleich
Themen: Vermögen
Wenn nach der Trennung Geld verschwunden ist, geht es um die Darlegungs-und Beweislast beim Zugewinnausgleich. Der ausgleichspflichtige Ehegatte muss dann erklären, wo das Geld geblieben ist und was er damit gemacht hat.
Anm. Maes zu BGH, Urteil vom 09.02.2005 – XII ZR 93/02 in jurisPR-FamR 13/2005 vom 28.6.2005