Kindesunterhalt beim Wechselmodell – BGH soll entscheiden
Themen: Kinder
Die Eltern stritten darüber, ob der Vater mit ca. 2.800,00 Nettoeinkommen der Mutter mit ca. 1.400,00 € Einkommen trotz hälftiger Betreuung der Kinder im Wechselmodell Kindesunterhalt zahlen muss.
Obwohl die Mutter das Kindergeld für beide Kinder bezog, verpflichtete OLG Dresden durch Beschluss vom 29.10.2015, `Az. 20 UF 851/15´ den Vater, monatlichen Kindesunterhalt von ca. 160,00 € pro Kind an die Mutter zu zahlen.


