05Aug2014
Gemeinsames Sorgerecht auch bei Zerstrittenheit der Eltern
Anm. Maes zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.2.2014, Az. 13 UF 175/13, in Juris Praxisreport Familienrecht 16/2014 vom 5.8.2014
Leitsätze
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- Selbst eine scheinbar heillose Zerstrittenheit der Eltern rechtfertigt die Aufhebung der gemeinsamen Sorge nur dann, wenn der Elternstreit sich zum einen ungünstig auf das Kindeswohl auswirkt und wenn zum anderen allein durch die Übertragung der Alleinsorge Abhilfe zu erwarten ist.