BGH behindert das Wechselmodell bzw die Doppelresidenz
Wer bislang glaubte, beim Wechselmodell sei das Kindergeld hälftig unter den Eltern aufzuteilen, wurde durch den BGH Beschluss vom 20.4.2016 zur Kindergeldverteilung eines besseren belehrt. Was einfach, einleuchtend und gerecht ist, wird beim BGH kompliziert, schwierig und ungerecht. Es wird offenbar: Der BGH behindert damit das Wechselmodell bzw. die Doppelresidenz des Kindes.