Unterhalt – Konkreter Bedarf oder Quote
Der Ehegattenunterhalt bemisst sich nach den ehelichen Einkommensverhältnissen, also nach dem, was in der Ehe zum Leben ausgegeben wird. Nach der Trennung gibt der mehr Verdienende so viel an den weniger Verdienenden ab, bis beide in etwa das Gleiche zum Leben haben. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, hat die Rechtsprechung verschiedene Methoden entwickelt.