Scheidung der Unternehmer Ehe
Auf der emotionalen Ebene gibt es keinen Unterschied zwischen der Scheidung einer Unternehmerehe und einer so genannten normalen Scheidung bei durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Allerdings ergeben sich bei der Scheidung einer Unternehmer Ehe in rechtlicher Hinsicht einige Besonderheiten, Unwägbarkeiten und Risiken. Das erfordert eine andere Strategie.
Ehegattenunterhalt in der Unternehmer Ehe
Vor Einreichung eines Scheidungsantrags ist das Trennungsjahr abzuwarten. Dem bedürftigen Ehegatten steht in dieser Zeit und auch noch während des Scheidungsverfahrens bis zur Rechtskraft der Scheidung Unterhalt zu.
Berechnungsmethode
In der Unternehmer Ehe gelten nicht die sonst üblichen Vereinfachungen zur Berechnung des Unterhalts. Die 3/7 Methode in den nördlichen Bundesländern und die 1/10 Methode in den südlichen Bundesländern sind nicht anwendbar. Nach diesen Methoden sind entweder 1/7 oder 42,85 % bzw. 45 % der Einkommensdifferenz als Unterhalt zu zahlen.
Stattdessen muss der Unternehmergatte seinen konkreten Bedarf darlegen (siehe Beitrag: Unterhalt in der Unternehmer Ehe).
Die Bewertung der geltend gemachten Bedarfspositionen durch das Gericht ist kaum vorhersehbar. Denn die jeweils zuständigen Familienrichter legen ganz unterschiedliche Maßstäbe an die Darlegung des konkreten Bedarfs an. In ärmeren Gerichtsbezirken ist es mitunter schwerer, einen hohen Bedarf darzulegen, als in reicheren Gerichtsbezirken.
Ehegattenarbeitsverhältnis
Häufig besteht für einen Ehegatten in der Firma des anderen ein Arbeitsverhältnis. Teilweise arbeite er zu einem üblichen Gehalt regulär in der Firma, teilweise erhält er nur ein geringfügiges Gehalt, das gerade ausreicht, damit er gesetzlich krankenversichert ist, ohne dass er Arbeitsleistungen erbringt.
Firmenwagen
Aus steuerlichen Gründen läuft das Auto des Ehegatten häufig über die Firma, was unterhaltsrechtlich als Einkommen anzusehen ist. Falls auch die Betankung und Wartung des Fahrzeugs durch die Firma erfolgen, kann der geldwerte Vorteil bei 500,00 € bis 1.000,00 € liegen. Oft übernimmt die Firma auch die Mobilfunkkosten des Ehegatten.
Bei der Unterhaltsermittlung sind diese Positionen abzuziehen, da der konkrete Bedarf insoweit schon gedeckt ist. Der Restbetrag ist dann als Barbetrag zu leisten.
Nachehelicher Unterhalt
Bei einer langen Ehezeit ab etwa 10-15 Jahren, Kinderbetreuung und Haushaltstätigkeit können für den Ehegatten eines Unternehmers ehebedingte Nachteile entstanden sein.
Berufliche Nachteile
Durch die mit der Ehe verbundenen Pflichten und Tätigkeiten kann der betreffenden Ehegatte nur selten seine berufliche Laufbahn in der Weise verfolgen, wie er das ohne die Ehe hätte tun können. Wenn das Gericht im konkreten Fall zu diesem Ergebnis kommt, setzt es unbefristeten Nacheheunterhalt fest (siehe auch den Beitrag: Unterhalt nach der Ehe).
Nacheheliche Solidarität
Aber selbst, wenn ihm durch die Ehe kein ehelicher Nachteil entstanden sein sollte, ist es nach einer langen Ehe schwer, noch einmal beruflich Fuß zu fassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht auch aus Gründen nachehelicher Solidarität nachehelichen Unterhalt zusprechen. Je nach Einschätzung des betreffenden Familienrichters oder Familiensenats kann sich ein unbefristeter Nacheheunterhalt oder ein bis zum Renteneintritt befristeter Nacheheunterhalt ergeben.
Befristung und Beschränkung
Bei kurzer Ehe und fehlenden ehebedingten Nachteilen wird der nacheheliche Unterhalt in der Regel befristet und der Höhe nach beschränkt. Dann spricht das Gericht wenigstens für eine Übergangszeit von mehreren Jahren einen Ehegattenunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu.
Vermögen in der Unternehmer Ehe
Wenn zu Beginn der Ehe kein Ehevertrag geschlossen und keine Gütertrennung vereinbart ist, ergeben sich in der Unternehmer Ehe bei der Vermögensauseinandersetzung erhebliche Probleme (siehe Beitrag: Vermögensteilung bei Scheidung).
Aber selbst, wenn ein Ehevertrag geschlossen wurde, kann das Familiengericht auf Antrag den Vertrag ganz oder teilweise für unwirksam erklären. Diese Gefahr tritt auf, wenn die weitere Entwicklung in der Ehe nicht hinreichend im Ehevertrag berücksichtigt wurde oder wenn der Ehevertrag von vornherein zu einer einseitigen Lastenverteilung führte.
Zugewinnausgleich
Falls keine Gütertrennung vereinbart wurde oder sich der betreffende Ehevertrag als unwirksam erweist, ist der Firmeninhaber der Eheleute verpflichtet, über sämtliche Vermögenspositionen Auskunft zu erteilen, also über sämtliche Firmenbeteiligungen, wobei dann in der Regel die letzten drei Jahresabschlüsse vorzulegen sind sowie Inventarverzeichnisse, Abschreibungslisten etc.(siehe Beitrag: Zugewinnausgleich – Grundwissen). Das kann mitunter sehr aufwändig, nervenaufreibend und kostenträchtig werden.
Firmenbewertung
Kommen die Eheleute zu keiner einvernehmlichen Bewertung des Vermögens, führt das unweigerlich zu einem Zugewinnausgleichsprozess vor dem Familiengericht, in dem dann ein gerichtliches Gutachten zur Bewertung der Firma oder Firmenanteile beauftragt wird.
Allerdings ist der Gutachtervorschuss von demjenigen aufzubringen, der einen Ausgleichsanspruch geltend macht. Wenn diverse Firmenanteile und Grundstücke zu bewerten sind, können Gutachterkosten von ca. 30.000,00 € und mehr anfallen.
Finanzierung des Gerichtsverfahrens
Nur in besonderen Fällen, wenn die Leistungsunfähigkeit konkret dargelegt ist, kann ein Ehegatte verlangen, dass der andere seinen Prozess gegen ihn finanziert. Die Fachbezeichnung lautet Verfahrenskostenvorschuss in Familiensachen und Prozesskostenvorschuss in Zivilsachen. Es handelt sich um einen ergänzenden Trennungsunterhaltsanspruch.
Die Gerichte sind mit einem derartigen Verfahrenskostenvorschuss allerdings sehr zurückhaltend. Falls das Gericht den Anspruch abweist, besteht die Möglichkeit, sich mit Hilfe hierauf spezialisierter Prozessfinanzierungsfirmen den Prozess finanzieren zu lassen. Im Erfolgsfalle verlangen diese Firmen eine Quote von ca. 30 %. Bei sehr hohen Ansprüchen von mehreren Millionen ist die Quote deutlich niedriger.
Versorgungsausgleich
Wenn ein Ehegatte im Betrieb des anderen während der Ehezeit mitgearbeitet hat, kann es sein, dass er höhere Versorgungsanwartschaften erworben hat als der andere, vor allem in den Fällen, in denen dieser seine Altersversorgung kapitalgestützt betrieben hat.
Anders mag die Situation aussehen, wenn der Ehegatte als Gesellschaftergeschäftsführer ein Gehalt bezieht und eine firmeninterne Altersversorgung betreibt. Häufig bietet es sich an, dass dieser Ehegatte zugunsten des anderen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet. Das geschieht entweder durch gerichtliche Vereinbarung im Scheidungstermin oder durch notarielle Beurkundung.
Mediation
Die Vielzahl der Rechtsfragen und Probleme, die bei der Scheidung einer Unternehmer Ehe auftauchen, kann schnell zu einer Überforderung führen mit der Folge, dass eine einvernehmliche Regelung scheitert.
In solchen Fällen sollten sich die Eheleute aber nicht entmutigen lassen, sondern professionell geführte Gespräche in Anspruch nehmen. Hier bietet sich besonders die Transformative Mediation an. Dort geht es in erster Linie darum, wieder gesprächsbereit zu werden. Anschließend können Lösungen der einzelnen Problempunkte besprochen und ein Ehevertrag vorbereitet werden (siehe den Beitrag Scheidungsmediation).