Kindergeld beim Wechselmodell
Wenn sie die Kinder hälftig im Wechselmodell betreuen, teilen sich die Eltern in der Regel das Kindergeld. Der BGH sieht das im Beschluss vom 20.4.2016 anders: Er läßt beim Kindergeldbezieher 3/4 und spricht dem anderen nur 1/4 zu. Die komplizierte Begründung kann über die augenscheinliche Ungerechtigkeit nicht hinwegtäuschen. Anm. Maes zu BGH, Beschluss vom 20.4.2016, […]