Paritätisches Wechselmodell
Themen: Familie
Zwar hat der BGH im Beschluss vom 1.2.2017 ein paritätisches Wechselmodell grundsätzlich zugelassen. Allerdings hat er die Voraussetzungen derart hoch angesetzt, dass es gegen den Willen des anderen Elterteils kaum durchzusetzen ist.
Anmerkung Maes zum Beschluss des OLG Bremen vom 20.08.2018 – 4 UF 57/18 in der Zeitschrift Juris Praxisreport Familien- und Erbrecht Ausgabe 14 vom 16.7.2019.