02Mai2017
BGH – Kindesunterhalt auch beim Wechselmodell bzw. Doppelresidenzmodell
Kindesunterhalt ist auch beim Wechselmodell bzw. Doppelresidenzmodell zu zahlen (vgl. BGH Beschluss vom 11.1.2017, Az. XII ZB 565/15
).
Kindesunterhalt ist auch beim Wechselmodell bzw. Doppelresidenzmodell zu zahlen (vgl. BGH Beschluss vom 11.1.2017, Az. XII ZB 565/15
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Themen: Familie, Kinder, Unterhalt
Neben der Anhebung des Kindesunterhalts zum 1.8.2015 regelte das OLG Düsseldorf als erstes Deutsches Oberlandesgericht den Unterhalt beim Wechselmodell und bei erweitertem Umgang.
Es ist zu erwarten, dass die anderen Deutschen Oberlandesgerichte ihre Unterhaltsleitlinien demnächst ebenfalls anpassen.